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RUFF & REPNOW

Anwaltskanzlei - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Die Anwaltskanzlei:

Die Anwaltskanzlei, gegründet von den Rechtsanwälten Goerke und Ruff, besteht seit Herbst 1998. Anfang 2000 wurde die Kanzlei von Rechtsanwalt Ruff alleine weitergeführt. In drei Jahren wurde die Tätigkeit kontinuierlich ausgeweitet und ein wachsender Mandantenstamm aufgebaut.

Ende des Jahres 2001 ist Rechtsanwalt Jens Repnow als Mitglied der Kanzlei hinzugekommen.

Die Kanzlei wird dadurch dem wachsenden Bedarf der Rechtssuchenden an fachspezifischer Beratung und Vertretung gerecht.

Ihre persönlichen Sorgen, Schwierigkeiten und offenen Rechtsfragen aus allen Lebensbereichen werden in der Regel der Anlaß sein, den Rat bei einem Rechtsanwalt zu suchen. Ein Rechtsanwalt weiß das.

Wir werden Ihre Belange und Rechte sachgerecht und umfassend zu vertreten wissen und Ihre berechtigten Interessen und Ansprüche kosteneffizient mit Engagement durchsetzen.

Für uns ist dabei das persönliche Vertrauensverhältnis der tragende Grund für eine erfolgreiche und dauerhafte Betreuung der Mandanten. Auch Ihre Zukunfts- und Gestaltungspläne werden wir gerne in einem vertraulichen Gespräch mit Ihnen erörtern.

Sowohl Rechtsanwalt Ruff als auch Rechtsanwalt Repnow sind am Landgericht Stuttgart zugelassen und sind berechtigt an folgenden Gerichten aufzutreten:

- Amts- und Landgerichte

- Arbeits-, Landesarbeitsgerichte und dem Bundesarbeitsgericht

- Sozial-, Landessozialgerichte und dem Bundessozialgericht

- Verwaltungsgerichte

- Bundesverfassungsgericht

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 Die Anwaltskanzlei
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 RA Thorwald Ruff
 RA Jens Repnow
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